Die
gesetzlichen Unfallversicherungsträger, Initiatoren der
Baustellenverordnung und der Ausbildung des SiGeKo, sind selbst
vorwiegend neubauorientiert.
Deutlich über 50 % des deutschen
Bauvolumens werden jedoch in der Bausanierung abgewickelt, Probleme und
Lösungsansätze unterscheiden sich hier deutlich vom klassischen Neubau.
Vorschrifteneinhaltung,
Haftungsvorteile und verminderte Unfallrisiken sind erster Zweck der
Einschaltung eines Koordinators durch den Bauherrn.
Dabei sollte über
die Forderung nach Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
hinaus der Blick auf den schützenswerten Baubestand und die späteren
Nutzer des Bauwerks nicht ausgeklammert bleiben.
Der Koordinator in
diesem altbauspezifischen Umfeld ist ohnehin auf tiefergehende und
erfahrungsgestützte Kenntnisse der vielseitigen Problemfelder
angewiesen. Dies sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit z. B.:
- Generelle Gefährdung allein durch den baulichen Zustand; absturz- oder einsturzgefährdete Bauteile
- Holztragwerk mit verminderter Resttragfähigkeit
- Abplatzende Putz- oder Gewölbeschalen
- Freilegungen zu Untersuchungszwecken vor Baubeginn
- Zwischenbauzustände, speziell im Abbruch gefährdeter Baugruppen
- Verschärfung der Gefährdung durch direkten Umgang mit vorhandenen Altlasten (heute als giftig eingestufte Baustoffe aus früheren Maßnahmen, Kampfmittel, Chemikalien usw.)
- Erhöhter Sicherungsbedarf des Bestandes durch die Baumaßnahme selbst (z.B. aus Denkmalschutzgründen oder durch den weiter laufenden Gebäudebetrieb).
- Baustellenorganisation im beengten Altbauumfeld
- Kostentreibende Feststellungen nach Baubeginn mangels vorheriger Kontaminationsbeprobungen (zu spät erkannte Gefährdungen durch DDT, Lindan, As-best usw.) erfordern erhebliche zusätzliche Sicherungs- und Entsorgungskosten
- „moderne“ Baustoffe in Kombination mit dem althergebrachten, historischen Materialien; es gibt auch einfache Lösungen für schwierige Probleme!
- gleichzeitiges Arbeiten mit im Vergleich zum Neubau häufig entgegengesetzten Bauabläufen
- traurig aber wahr: oft zu beobachtendes Desinteresse der Handwerker an Bestandsschutz
SiGe-Planung im Altbau
Eine formale Erfüllung der Baustellenrichtlinie reicht für den tatsächlichen Schutzbedarf nicht. Im vielschichtigen Geschehen von Altbausanierung und Denkmalpflege kann der Planungsbeitrag des SiGeKo das altbautypische Umfeld berücksichtigen!
Das bringt dem Bauherrn erheblich mehr Nutzen, als nur Versicherungsaufwendungen der Berufsgenossenschaft und die Haftung zu reduzieren.